Die so genannte "Ausbildungsduldung" ist unter bestimmten Umständen eine Möglichkeit für abgelehnte Asylsuchende mittelfristig einen Aufenthaltsstatus zu erlangen. Ehrenamtliche sollten von dieser Möglichkeit wissen. Wenn es um die Details geht, wird es allerdings in manchen Fällen kompliziert. Daher empfehlen wir bei der Einzelfallhilfe professionelle Beratung hinzuzuziehen. Helfen kann etwa ein "Jugendmigrationsdienst" (JMD) (berät Menschen unter 27) oder eine "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE). Adressen dieser und anderer geeigneter Beratungsstellen finden Sie unter adressen.asyl.net.
Bitte beachten: Aufgrund aktueller Gesetzesänderungen im Herbst 2019 sind viele der Arbeitshilfen nicht mehr aktuell. Wir bemühen uns so schnell wie möglich aktualisierte Arbeitshilfen für euch bereitzustellen. Bis dahin bitte immer das Datum der jeweiligen Arbeitshilfe beachten. Zwar hat sich nicht alles geändert, aber ein paar wichtige Details. Erste Infos zur neuen Gesetzeslage findet ihr hier – diese bitte einfach bei der Lektüre der Arbeitshilfen beachten.
Arbeitshilfe Ausbildungsduldung des Paritätischen
Die Arbeitshilfe erklärt, wie die Regelung zu verstehen und anzuwenden ist. Sie stellt die wesentlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsduldung dar, wann diese erlischt und welche Möglichkeiten bestehen, im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die im August 2018 aktualisierte Version enthält nun auch eine Übersicht über Beratungsstrukturen, die zum Thema Ausbildungsduldung weiterhelfen können. Autorin der Arbeitshilfe ist Kirsten Eichler, Mitarbeiterin der GGUA Flüchtlingshilfe aus Münster.
Informationen des DGB zur Ausbildungsduldung
In einer "MIA-Information" informiert der DGB ausführlich über die Ausbildungsduldung bzw. die „3 + 2 Regelung“, die die Möglichkeit vorsieht, dass im Anschluss auf eine Ausbildungsduldung samt erfolgreicher Ausbildung und anschließender Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis nach §18a Abs. 1a AufenthG folgt. Die DGB-Informationen bieten einen guten Überblick über die entsprechenden Regelungen. Sie berücksichtigt dabei die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom Mai 2017 sowie Informationen aus den Bundesländern.
→ DGB: »3+2-Regelung«, Informationen und Handlungsempfehlungen
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Hinweise zur Ausbildungsduldung
Die Hinweise des Flüchtlingsrats sind ausführlich, sie widmen sich zu Beginn etwa auch den häufigsten Missverständnissen hinsichtlich der Ausbildungsduldung und gehen auf die häufigsten Hürden und Probleme auf dem Weg zur Ausbildungsduldung ein.
→ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Hinweise zur Ausbildungsduldung
"Basisinformation Ausbildungsduldung" für Geflüchtete vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
Die Basisinformation richtet sich an geduldete Geflüchtete. Ohne sehr gute Deutschkenntnisse ist sie vielleicht nicht ganz einfach zu verstehen. Zunächst erklärt die 16-seitige Publikation das duale Ausbildungssystem, dann die Voraussetzungen zur Ausbildungsduldung und das Prozedere, um sie zu beantragen.
→ Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: Basisinformationen Ausbildungsduldung- Informationen für Geduldete
Übersichtstabelle "Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?"
Wer hat Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung? Die GGUA hat für diese Frage eine knappe Übersichtstabelle erstellt, die eine erste Orientierung bietet:
→Übersichtstabelle "Duldung für die Ausbildung"
Informationen von »Berlin hilft« zur Ausbildungsduldung
Die Initiative »Berlin hilft« bietet auf ihrer Website einen umfangreichen Leitfaden zum Thema Ausbildungsduldung mit schematischen Darstellungen, der zum einfacheren Verständnis ergänzend hinzugezogen werden kann.
→ Informationen zur Ausbildungsduldung von »Berlin hilft«
Arbeitshilfe insbesondere zur Rechtslage in Niedersachsen
Diese Handreichung der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates Niedersachsen und des Caritasverbandes Osnabrück behandelt die Fragestellung, welche aufenthaltsrechtliche Perspektive eine Ausbildung Migrant_innen mit einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hinsichtlich einer Aufenthaltsverfestigung bietet und geht dabei auch auf die niedersächsische Erlasslage ein, die eine Ermessensduldung im Vorfeld einer Ausbildung ermöglicht.
→ Handreichung "Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung mit Hilfe einer Ausbildung"
Weiterführende Informationen zum Thema "Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung"
Welche Chancen auf Ausbildung und Ausbildungsförderung haben junge Flüchtlinge? Die praxisorientierte, neu überarbeitete Handreichung des Paritätischen gibt einen Überblick über ausgewählte Instrumente zur Förderung und Unterstützung von Auszubildenden und stellt die entsprechenden ausländerrechtlichen Voraussetzungen dar. Die Broschüre richtet sich an Berater*innen, die junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung begleiten.
→ Überarbeitete Handreichung: Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung
Rechtsprechung zum Thema Ausbildungsduldung
Für Expert*innen unter Umständen eine wichtige Recherchequelle: In der Rechtsprechungsdatenbank des Informationsverbunds Asyl und Migration finden sich aktuell knapp 80 Gerichtsentscheidungen zum Thema Ausbildungsduldung. Einfach "Ausbildungsduldung" als Schlagwort in der Suche eingeben und los geht´s:
→ Zur Rechtsprechungsdatenbank von asyl.net