Die 12-seitige Broschüre richtet sich an Geflüchtete, setzt aber gute Deutschkenntnisse voraus oder die Unterstützung von Ehrenamtlichen. Die Informationen sind für alle Bundesländer relevant.
Die Broschüre erklärt kurz, was unter "Beschäftigung" verstanden wird, erläutert das "Beschäftigungsverbot", das grob gesagt während der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung gilt, dann das ausländerrechtliche Arbeitsverbot, dass unter bestimmten Bedingungen Geduldeten auferlegt werden kann, erklärt den "eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt" - also die Erfordernis, vor dem Antritt einer Stelle eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, und sie erläutert, was getan werden kann, wenn die Arbeitserlaubnis verweigert wird.
Die Broschüre hilft bei der Orientierung, bei der Einzelfallarbeit sollte jedoch wenn möglich eine professionelle Beratung hinzugezogen werden. Für Baden-Württemberg nennt die Broschüre Beratungsadressen. Für Ratsuchende in anderen Bundesländern empfehlen wir die Beratungsstellen-Datenbank adressen.asyl.net.
→ Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Informationen für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Duldung (April 2018)
Bitte beachten: Aufgrund von umfassenden Gesetzesänderungen Mitte 2019 haben sich die Voraussetzungen seit Erscheinen der oben genannten Arbeitshilfe nochmal geändert, unter denen Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Eine aktuelle Übersicht hierzu finden Sie hier:
→ Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zu Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderung (mit aktueller Gesetzeslage!)