Die meisten Ehrenamtlichen machen sich vor der Aufnahme einer Tätigkeit keine Gedanken zum Versicherungsschutz. Doch auch im Rahmen des Ehrenamts können Schäden entstehen – da ist es gut, über die Versicherungsmöglichkeiten Bescheid zu wissen. Meistens lohnt sich auch die Nachfrage bei dem Projekt oder Träger, für den man tätig ist.
Das Wichtigste zur Unfallversicherung
Unter die Unfallversicherung fallen Unfälle und Krankheiten, die Engagierte im Zusammenhang zur ausgeübten Tätigkeit – hier dem freiwilligen Engagement – erleiden. Im Rahmen einer bezahlten Beschäftigung ist die Unfallversicherung Sache der Arbeitsstelle. Diese zahlt den Pflichtbetrag und die Arbeitnehmer*innen sind automatisch versichert. Im freiwilligen Engagement ist dies etwas anders: Wer sich bei einem Wohlfahrtsverband oder einer Kirche ehrenamtlich betätigt, ist per Gesetz kostenfrei bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unfallversichert. Wer im Auftrag einer Kommune ehrenamtlich tätig ist, wird meist über die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes gesetzlich unfallversichert sein. Darüber hinaus haben viele Bundesländer Unfall-Sammelversicherungen für freiwillig Engagierte abgeschlossen. Ist dies nicht der Fall, bleibt noch die Möglichkeit, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Ausführliche Informationen dazu, für wen genau die gesetzliche Unfallversicherung greift, finden sich in dieser Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
→ BMAS: Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversichert im freiwilligen Engagement
Weitere Informationen zur Unfallversicherung für Ehrenamtliche, insbesondere zum Umfang der Unfallversicherung finden sich hier:
→ Übersichtsseite zur Unfallversicherung von ehrenamt-deutschland.org
Das Wichtigste zur Haftpflichtversicherung
Während die Unfallversicherung nur die Schäden abdeckt, die durch einen Unfall bei der freiwilligen Tätigkeit auftreten, kommt die Haftpflichtversicherung dann zum tragen, wenn Ehrenamtliche oder Geflüchtete versehentlich Schäden verursachen. Dies können sowohl Schäden am Eigentum als auch an der Gesundheit sein. Die meisten Personen haben eine Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Viele Vereine und Verbände haben darüber hinaus eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für solche versehentlich verursachten Schäden aufkommt, die bei ihnen freiwillig engagierte Personen verursachen (außer bei Vorstandstätigkeiten). Daneben bieten mittlerweile alle Bundesländer eine Haftpflicht-Sammelversicherung für ehrenamtlich Tätige.
Etwas komplizierter ist die Lage, falls Schutzsuchende Schäden am Eigentum von Freiwilligen verursachen. In diesen Fällen kann die Absicherung problematisch sein, da die Schutzsuchenden häufig keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und unter Umständen finanziell nicht in der Lage sind, den Schaden zu ersetzen. Die Kommunen können für die örtlich untergebrachten Schutzsuchenden einen Privathaftpflicht-Sammelvertrag abschließen. Das ist bisher aber noch die Ausnahme. Die Ausfalldeckung, die private Haftpflichtversicherungen für solche Fälle anbieten, ist nur bedingt hilfreich. Die Versicherung kommt nämlich für den Schaden erst auf, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass die Zwangsvollstreckung bei der schadensverursachenden Person erfolglos ist. Ein Vollstreckungsverfahren werden aber wohl die wenigsten gegen die Menschen anstrengen, die sie unterstützen wollen.
Weitere Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung im Ehrenamt finden sich gut erklärt in dieser Broschüre, die in Zusammenarbeit des Sparkassen- und Giroverbandes, des Verbandes öffentlicher Versicherer und des Deutschen Landkreistages entstanden ist (ab Seite 20):
→ Sicher engagiert – Versicherungsschutz im Ehrenamt
Diese und weitere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre „Rahmenbedingungen des freiwilligen Engagements für Schutzsuchende“.