Die Bedingungen in Flüchtlingsunterkünften sind von Ort zu Ort unterschiedlich. In vielen Unterkünften sind die Lebensbedingungen für die Bewohner*innen sehr schwierig. Oft gibt es Konflikte zwischen den Unterkunftsbetreibenden bzw. der Heimleitung auf der einen Seite und Bewohner*innnen und ihren Unterstützer*innen auf der anderen Seite. Wir sammeln hier Informationen über die Rechte der Bewohner*innen. Sie können in Streitfällen als Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung dienen.
"Was darf die Heimleitung?" - Flyer des Flüchtlingsrats Brandenburg
auf: العربية / Arabisch | دری/فارسی / Dari/Farsi | Deutsch | English | Français | Русский / Russisch | Türkçe / Türkisch | tiếng việt / Vietnamesisch )
Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat zusammen mit ehemaligen Heimbewohner*innen einen Informationsflyer in acht Sprachen erstellt. Er erklärt, welche Befugnisse die Heimleitung hat und welche Rechte die Bewohner*innen haben. Der Flyer kann auch aus Sicht der Heimleitung bzw. des Unterkunftsbetreibers hilfreich sein. Auch wenn der Flyer für Brandenburg gedacht ist sind die meisten Informationen auch für Unterkünfte in anderen Bundesländern gültig.
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Arabisch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Deutsch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Englisch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Farsi / Dari
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Französisch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Russisch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Türkisch
→ Flyer "Was darf die Heimleitung" auf Vietnamesisch
Broschüre: "Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten - Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art.13 GG) in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete"
Diese ausführliche Broschüre des Deutschen Instituts für Menschenrechte richtet sich vor allem an Unterkunftsbetreibende, an Sozialarbeiter*innen und andere Hauptamtliche, die mit der Unterbringung von Geflüchteten befasst sind. Sie kann aber auch Ehrenamtlichen und Geflüchteten mit guten Deutschkenntnissen helfen, vor Ort Rechte von Geflüchteten in einer Unterkunft durchzusetzen.
Die Kernaussage der Broschüre ist, dass das Grundrecht auf "Unverletzlichkeit der Wohnung" (Art. 13 GG) auch in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete gilt. Das heißt zum Beispiel, dass Wohn- und Schlafräume der Bewohner_innen nicht grundlos betreten werden dürfen. Außerdem zeigt die Broschüre auf, welche Maßstäbe zu beachten sind, wenn es um Besuche oder Übernachtungen in den Einrichtungen geht, um Zutritts- oder Hausverbote für Besucher*innen oder um Hausverbote für Bewohner*innen.