Hier finden Sie verschiedene Informations-Materialien. Sie erklären, wie man eine Arbeitserlaubnis (auch: „Beschäftigungserlaubnis") erhält.
= Mit einer Arbeitserlaubnis können Sie arbeiten gehen oder eine Ausbildung machen.
Eine Arbeitserlaubnis beantragen Sie bei der Ausländerbehörde in Ihrer Nähe.
Youtube-Video "Wie beantrage ich eine Arbeitserlaubnis"
(Sprachen: العربية / Arabisch | Deutsch | English | Français )
Wie bekommen Sie eine Arbeitserlaubnis, wenn Sie eine „Aufenthaltsgestattung“ oder eine „Duldung“ haben? Dieses Youtube-Video erklärt das.
Achtung! Eine Information fehlt im Video. Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“, die nach dem 1.9.2015 einen Asylantrag gestellt haben, dürfen leider gar nicht arbeiten.
(„Sichere Herkunftsländer“: Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Senegal und Ghana.)
Flyer: "Wann erhalte ich eine Beschäftigungserlaubnis?"
(Verfügbar auf: العربية / Arabisch | دری/فارسی / Dari/Farsi | Deutsch | English | پښتو / Paschtu )
Der Flyer der „Caritas Osnabrück“ ist von Barbara Weiser. Er erklärt auf zwei Seiten das Wichtigste zum Thema Arbeitserlaubnis in verschiedenen Sprachen. (Stand: August 2016)
Achtung! Mitte des Jahres 2019 hat sich das Gesetz geändert. Deshalb gibt es jetzt längere Wartezeiten im Asylverfahren für die Arbeitserlaubnis. In dieser Liste finden Sie die aktuellen Fristen:
→ Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zu Arbeiten mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
Broschüre: "Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Informationen für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Duldung"
Die 12-seitige Broschüre richtet sich an Flüchtlinge. Sie ist schwer zu lesen: Sie brauchen dafür gute Deutschkenntnisse oder Unterstützung, zum Beispiel von Ehrenamtlichen. Die Informationen gelten für alle Bundesländer.
Die Broschüre erklärt kurz, was „Beschäftigung“ bedeutet.
Sie erläutert das „Beschäftigungsverbot“: Es gilt während der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung.
Außerdem erklärt sie das „Ausländerrechtliche Arbeitsverbot“. Personen mit Duldung bekommen dieses Verbot manchmal.
Die Broschüre erklärt auch den „eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt“.
Das bedeutet: Sie müssen vor dem Beginn einer Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Sie erläutert, was Sie tun können, wenn Sie keine Arbeitserlaubnis bekommen.
Aber Achtung! Auch hier ist wichtig, dass sich Mitte des Jahres 2019 das Gesetz geändert hat. Deshalb gibt es jetzt längere Wartezeiten im Asylverfahren für die Arbeitserlaubnis. In dieser Liste finden Sie die aktuellen Fristen:
→ Übersicht der GGUA Flüchtlingshilfe zu Arbeiten mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
Diese Broschüren helfen bei der allgemeinen Orientierung. Für den einzelnen Fall sollten Sie aber eine professionelle Beratung hinzuziehen.
Sie können eine Beratungsstelle über die Beratungsstellen-Datenbank adressen.asyl.net finden.