Die Rechtsanwältin Oda Jentsch hat die Handreichung vom Februar 2021 Anspruch auf Flüchtlingsstatus statt subsidiärem Schutz für syrische Wehrdienstverweigerer? verfasst. Es ist eine Handreichung zum Verfahren für syrische Staatsangehörige nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) vom 19.11.2020, Az.: C-238/19
Zum Urteil des EUGH schreibt Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik auf Verfassungsblog.de: "Seit Ausbruch des Bürgerkrieges in Syrien im Jahr 2011 war umstritten, wie der Schutzbedarf syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge rechtlich zu bewerten ist. Es stellte sich die Frage, ob sie Flüchtlinge sind oder (lediglich) Anspruch auf subsidiären Schutz haben. Der Unterschied ist bedeutsam, weil er erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsstatus der Person hat. Für Personen, die sich in Syrien dem Wehrdienst durch ihre Flucht entzogen haben, hat sich der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 19. November 2020 festgelegt: Sie sind in aller Regel Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und nicht lediglich subsidiär zu schützen, wie dies nach der überwiegenden gerichtlichen Praxis in Deutschland aktuell der Fall ist. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Status von syrischen Flüchtlingen in Deutschland und darüber hinaus, da der EuGH ein paar Fehlentwicklungen der deutschen Asylrechtsrechtsprechung gleich mit abgeräumt hat. Konkret tritt der EuGH der Idee entgegen, Flüchtlinge müssten beweisen, dass sie Flüchtlinge sind. Die Entscheidung argumentiert völker- und europarechtlich überzeugend und vor allem schutzorientiert – etwas, das der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oft fehlt."
PRO ASYL hat bereits im November 2020 Hinweise zu Folgeanträgen von syrischen Kriegsdienstverweigerern auf die Webseite gestellt.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat 2 Musteranträge zur Verfügung gestellt:
- einmal für anwaltlich Vertretene Folgeantrasteller,
- und für Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung,