Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung soll dazu dienen, geduldeten Personen, die sich in einem Berufsausbildungs- oder einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis befinden, einen rechtssicheren Aufenthalt zu ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzuzeigen.
Tatsächlich sind die Voraussetzungen für die Erteilung dieser beiden Duldungsformen jedoch so voller Hürden gestaltet, dass sich die Frage stellt, wie viele Personen überhaupt die Chance auf ihre Erteilung haben werden. Trotz aller genannten Schwierigkeiten und Kritik an den Neuregelungen soll die vorliegende Arbeitshilfe dazu dienen, sowohl die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung in der Praxis besser handhabbar und für möglichst viele nutzbar zu machen.