Wenn im Rahmen einer Ausbildung keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird und keine Förderleistungen in Anspruch genommen werden (können), droht schnell, dass betroffene Azubis ihre Ausbildung abbrechen müssen, weil ihr Existenzminimum nicht gesichert ist. Statt sich eine Perspektive erarbeiten zu können sind junge Geflüchtete dann unter Umständen zur Untätigkeit gezwungen und müssen Sozialleistungen in Anspruch nehmen.
Damit es nicht so weit kommt will der Paritätische Gesamtverband Berater*innen mit dieser Arbeitshilfe bei der Suche nach Lösungen unterstützen. Wenn die Ausbildungsvergütung nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht, können Auszubildende unter bestimmten Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG-Leistungen beanspruchen. Daneben gibt es einige weitere Fördermöglichkeiten, mit denen eine Berufsausbildung vorbereitet oder begleitet werden kann, etwa die sogenannten Einstiegsqualifizierungen (EQ), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die Sprachkurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung.
In vielen Fällen können Asylsuchende und Personen mit Duldung diese Leistungen aber nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die Arbeitshilfe stellt die Bedingungen für die verschiedenen Personengruppen und für verschiedene Arten der Ausbildung dar (betriebliche und schulische Ausbildung, Studium, Schulbesuch). Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zum Thema enthält die Broschüre auch Tipps für die Beratungspraxis.
Die Arbeitshilfe richtet sich an Berater*innen, kann aber auch Ehrenamtlichen helfen, die Problematik zu verstehen, denen Azubis mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung ausgesetzt sind, wenn das Lehrgeld nicht reicht. Sie kann aber eine qualifizierte Beratung nicht ersetzen.
Bitte prüfen Sie, ob gegebenenfalls hier auf der Website des Paritätischen eine aktualisierte Fassung der Arbeitshilfe vorliegt.
Die neue Arbeitshilfe ergänzt die im Jahr 2017 aktualisierte Broschüre "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte"
Eine Zusammenstellung von Informationen zur Ausbildungsduldung finden Sie hier.
Bitte beachten: Aufgrund der letzten Gesetzesänderungen sind diese Arbeitshilfe unter Umständen in Teilen nicht mehr aktuell. Sobald eine aktualisierte Form verfügbar ist, werden wir diese hier verlinken. Bis dahin achten Sie bitte auf das Datum und überprüfen Sie selbstständig, ob die Informationen noch stimmen.