Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle Personen erfasst, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben oder die nach einem früheren Aufenthalt Deutschland verlassen haben. Darüber hinaus werden auch Daten von Personen gespeichert, denen eine Einreiseerlaubnis verweigert wurde. Mitte 2021 waren annährend 19 Mio. Personen im AZR erfasst, davon lebten 11,6 Mio. in Deutschland. Das bereits seit den 1950er Jahren existierende Register hatte erst im Jahr 1994 eine Rechtsgrundlage in Form des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erhalten. Dieses Gesetz wurde seitdem 43-mal reformiert.
- Download der Studie "Das Ausländerzentralregister, eine Datensammlung außer Kontrolle"
- Download des Rechtsgutachtens von Matthias Bäcker
- Link zur Projektseite "Das Ausländerzentralregister" bei freiheitsrechte.org
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