In verschiedenen Bereichen des Asyl- und Aufenthaltsrechts spielen Krankheiten, mit denen ein vorübergehender oder auch längerfristiger Aufenthalt in Deutschland begründet wird, eine wichtige Rolle. So ist im Asylverfahren u. a. auch zu prüfen, ob eine Rückkehr ins Herkunftsland bei erkrankten Personen zu einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands führen würde. Im aufenthaltsrechtlichen Bereich sind Beraterinnen und Berater sowie Behörden häufig mit der Frage konfrontiert, ob Krankheiten Ausreise- oder Abschiebungshindernisse darstellen.
Broschüre "Krankheit als Abschiebungshindernis" (Neuauflage 2020)
Die Anforderungen daran, wie Erkrankungen gegenüber den zuständigen Behörden nachzuweisen sind, haben sich in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung und den Gesetzgeber immer wieder geändert. Vor diesem Hintergrund erläutert die von Oda Jentsch verfasste ausführliche Broschüre die rechtlichen Dreh- und Angelpunkte, an denen es entscheidend auf das Erkennen, die Darlegung und den Nachweis einer Erkrankung als Abschiebungshindernis ankommt.
Die Broschüre richtet sich in erster Linie an Professionelle. Sie ist aber auch für Ehrenamtliche und Betroffene mit guten Deutschkenntnissen eine Orientierungshilfe. Herausgegeber sind das Deutsche Rote Kreuz und der Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
Mehrere Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre haben die Attestierung von krankheitsbedingten Abschiebehindernissen massiv erschwert und hohe Hürden für Betroffene und Mediziner:innen errichtet. Wer sich eingehender damit und mit der Rechtsprechung dazu (bis November 2020) befassen will, kann sich hier belesen:
→ Sarah Lincoln Verhinderung gerichtlicher Sachverhaltsaufklärung per Gesetz? Anforderungen an den Nachweis von Erkrankungen im aufenthaltsrechtlichen Verfahren. in: Das Asylmagazin 10 – 11 aus dem Jahr 2020, Themenschwerpunkt Gesundheitsversorgung und Nachweis von Erkrankungen, Seite 349 ff.
Wichtig ist zu verstehen, wie das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF über psychologisch-psychotherapeutische und ärztliche Stellungnahmen im Asylverfahren entscheidet. Das wird in einer Publikation der Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V. erklärt und kritisch betrachtet:
→ Psychische Erkrankungen und krankheitsbedingte Abschiebungsverbote (September 2021)
Die Bundesweite AG Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer BAfF e.V. hat außerdem im April 2021 ein Positionspapier zum Thema:
→ Lebensgefahr durch Abschiebungen: Schwerkranke Geflüchtete müssen besser geschützt werden herausgegeben.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat eine Studie herausgegeben:
→ Abschiebung trotz Krankheit - Perspektiven aus der Praxis und menschenrechtliche Verpflichtungen (Mai 2021)
Diese Analyse richtet sich an den Gesetzgeber und an alle anderen, die über Abschiebungen entscheiden. Auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Bundespolizei. Hier finden also Rechtsanwält:innen und Vertreter:innen der Härtefallkommissionen wichtige Informationen.