Zum Thema Ausbildung von Flüchtlingen sind bereits viele Handreichungen und Broschüren erschienen. An dieser Stelle geben wir einen Überblick über die wichtigsten Publikationen in diesem Bereich. Wir stellen in den jeweiligen Kapiteln zuerst die einfach verständlichen Materialien dar und im Folgenden detailliertere und komplexere Arbeitshilfen. Nicht schwerpunktmäßig behandelt werden die Themen Schulbildung, Zugang zur Hochschule und Praktika; Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Themenseite.
Duale oder schulische Berufsausbildung – Was ist der Unterschied?
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Berufsausbildungen: Die "schulische" Ausbildung findet größtenteils in einer Schule statt, eventuell in Kombination mit einem Praktikum in einem Betrieb. Bei der "dualen" oder auch "betrieblichen" Ausbildung hingegen findet ein großer Teil der Ausbildung in einem Betrieb statt, der dann durch Unterricht an einer Berufsschule ergänzt wird. Das Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" sowie die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK) stellen in ihren Erklärvideos die verschiedenen Modelle anschaulich dar ? und das gleich in mehreren Sprachen.
→ Mehrsprachige Erklärvideos des Netzwerks "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" (verfügbar mit Untertiteln auf: ar / en / fa / dari / ti)
→ mehrsprachige Erklärvideos der IHK (verfügbar auf: ar / en / tr)
Wer darf überhaupt eine Ausbildung beginnen?
Asylsuchende und Geduldete können unter bestimmten Umständen Beschäftigungsverboten oder Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterliegen. In der Regel gelten diese Arbeitsverbote oder Einschränkungen auch für duale Ausbildungen, da im Rahmen dieser Ausbildung auch in einem Betrieb gearbeitet wird. In vielen Fällen ist für die Aufnahme der Ausbildung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde notwendig. Bei rein schulischen Ausbildungen ist dies unter Umständen anders: Wenn die ganze Ausbildung an einer Schule stattfindet, kann die Ausbildung trotz Arbeitsverbot angetreten werden. Allerdings sind viele schulische Ausbildungen mit Praktika verknüpft. Dies kann dazu führen, dass ein Arbeitsverbot auch eine schulische Ausbildung unmöglich macht oder eine Erlaubnis der Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Wichtig ist, sich im Vorhinein gut zu informieren.
Daher muss zunächst geprüft werden, ob die betreffende Person überhaupt eine Ausbildung beginnen darf. Ein Beschäftigungsverbot ist häufig im Aufenthaltspapier vermerkt mit dem Satz "Erwerbstätigkeit nicht gestattet". Ist das der Fall, sollte mit einer professionellen Beratungsstelle geprüft werden, unter welchen Umständen die oder der Betroffene dennoch Möglichkeiten hat, mittel- oder langfristig eine Ausbildung anzutreten oder ob es alternative Bildungsmöglichkeiten gibt, für die das jeweilige Verbot bzw. die jeweilige Einschränkung nicht gelten. Informationen dazu, wie Sie eine passende Beratungsstelle finden, gibt es unten auf dieser Seite.
Einen ersten Überblick zum Thema "Berufsausbildung" gibt es beim Informationsverbund Asyl & Migration. Er zeit, unter welchen Umständen und Voraussetzungen Asylsuchende, Geduldete und Schutzsuchende Zugang zu Berufsausbildungen haben und verweist auf weitere speziellere Materialien.
→ Überblick bei asyl.net zum Zugang zur Berufsausbildung
Ebenfalls einen guten Einstieg bietet die Broschüre des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF), die sich direkt an junge Schutzsuchende richtet, aber auch für Beratende durchaus empfehlenswert ist. Knapp und präzise werden alle Punkte angesprochen, die für in Deutschland neu ankommende Jugendliche wichtig sind. Die Broschüre basiert auf den Erfahrungen von Geflüchteten, die selbst als Jugendliche mit ihren Familien nach Deutschland kamen. Sie enthält unter anderem wertvolle Informationen zu Schule, Ausbildung, Studium sowie Beruf.
→ Broschüre "Neu Anfangen" des BUMF
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat das Wichtigste zum Thema Ausbildungszugang, Lebensunterhaltssicherung während der Ausbildung sowie zur "Aufenthaltsverfestigung durch Bildung und Arbeit" zusammengefasst.
→ Themenschwerpunkt Ausbildung des Flüchtlingsrates Niedersachsen
Einen guten Überblick zum Thema "Beschäftigungsverbot" und "Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang" für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Duldung finden Sie in dieser Broschüre mit dem Titel "Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?" des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg.
→ Broschüre "Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis" des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg
Ausführliche Informationen zu den Rahmenbedingungen des Zugangs zu Bildungsangeboten für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Personen mit Duldung finden sich in der Broschüre "Recht auf Bildung für Flüchtlinge", die vom Informationsverbund Asyl & Migration herausgegeben wurde. Die Broschüre ist gegliedert nach dem jeweils asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status und behandelt neben dem Zugang zu Schule, Sprachkursen und Studium vor allem die schulische Berufsausbildung.
→ Broschüre "Recht auf Bildung für Flüchtlinge" von Barbara Weiser
Die Informationsbroschüre des Paritätischen "Soziale Rechte für Flüchtlinge" informiert im ersten Teil zum Thema Arbeitsmarktzugang. Dort finden sich unter anderem Informationen, unter welchen Bedingungen eine Arbeitserlaubnis benötigt wird und inwiefern eine solche für eine Ausbildung erteilt werden kann. Im zweiten Kapitel finden sich Informationen zur Ausbildungsförderung (etwa BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe) sowie zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und ausbildungsbegleitenden Hilfen.
→ Broschüre "Soziale Reche für Flüchtlinge" des Paritätischen Gesamtverbands
Welche Hilfen gibt es für Auszubildende?
Mit der Frage nach einem Ausbildungsplatz ist meist die Frage nach der Finanzierung verbunden. Die Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands geht daher sehr detailliert und praxisorientiert auf ausgewählte Instrumente zur Förderung und Unterstützung von Auszubildenden ein und stellt die entsprechenden ausländerrechtlichen Voraussetzungen dar. Neben finanziellen Förderungsmöglichkeiten werden zudem die weiteren Instrumente der Ausbildungsförderung vorgestellt. Die Broschüre richtet sich aufgrund ihrer Ausführlichkeit vor allem an Beratende, die junge Menschen auf dem Weg in eine Ausbildung begleiten.
→ Handreichung zum Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung des Paritätischen
Die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe enthält umfassende Informationen in kompakter Darstellung zu den Voraussetzungen, unter denen Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung Leistungen der Ausbildungsförderung in Anspruch nehmen können.
→ Übersicht zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende und Geduldete der GGUA
Wenn im Rahmen einer Ausbildung keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird und keine Förderleistungen in Anspruch genommen werden (können), droht schnell, dass betroffene Azubis ihre Ausbildung abbrechen müssen, weil ihr Existenzminimum nicht gesichert ist. Damit es nicht so weit kommt will der Paritätische Gesamtverband Beratende mit dieser Arbeitshilfe bei der Suche nach Lösungen unterstützen.
Ausbildung und Aufenthaltsrecht: Die "Ausbildungsduldung"
Die sogenannte Ausbildungsduldung spielt für viele Menschen mit unsicherem Aufenthalt eine wichtige Rolle. Grob lautet die Regelung der "Ausbildungsduldung", dass eine Person, die eine qualifizierte Ausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Duldung hat. Dies kann Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nur geduldet werden, unter bestimmten Umständen zu einer mittel- bis langfristigen Perspektive verhelfen.
→ Ausführliche Informationen und Materialien zur Ausbildungsduldung
Weiterführende Informationen zur beruflichen Qualifizierung
Die Broschüre des Deutschen Jugendinstituts bietet einen Überblick zum Thema der beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen. Sie beschreibt unter anderem das Verfahren zur Anerkennung schulischer und beruflicher Abschlüsse sowie Bildungs- und Berufserfahrungen, die Sprachförderung, dem Zugang zu Beratungs- und Vermittlungsangeboten, zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung sowie zu Ausbildungsangeboten selbst.
→ Broschüre "Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen" des Deutschen Jugendinstituts
Die Arbeitgeberverbände und Bildungswerke der Deutschen Wirtschaft haben das Gütesiegel „Eine TQ besser!” und ein entsprechendes Schulungsangebot entwickelt. Damit können Teilqualifizierungen in einem aus Modulen bestehenden Lehrplan erworben werden. Teilqualifizierungen bieten die Möglichkeit, in einzelnen Abschnitten Fachkenntnisse zu erwerben und sich diese Leistungen zertifizieren zu lassen. Seit 2016 gibt es die 'Teilqualifizierung plus' (TQplus) für Geflüchtete.
→ Mehr Informationen zum Projekt TQplus
Eine persönliche Beratung zum Thema Ausbildung finden
Es gibt viele Beratungsangebote, die Geflüchtete beim Zugang zu einer Ausbildung unterstützen. Für Geflüchtete und Migrant*innen unter 27 Jahren bieten die Jugendmigrationsdienste (JMD) Beratung an. Die Webseite bietet auf 8 verschiedenen Sprachen neben Online-Beratung auch die Suche nach Beratungsstellen in der Umgebung:
→ Website der Jugendmigrationsdienste (verfügbar auf: ar / bg / de / en /es / fr / ru / tr)
Für über 27-jährige sind die Migrationsberatungsstellen (MBE) zuständig. Die einzelnen Standorte sind auf der Website des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abrufbar. Daneben wurde mit dem Projekt "MBE online - mbeon" die Möglichkeit für Geflüchtete geschaffen, sich auf der Website direkt zu informieren oder per Online-Chat mit Beratenden in Kontakt zu treten:
→ Migrationsberatungsstellen über die Website des BAMF finden
→ Website von mbeon (verfügbar auf: de / en / ar / ru)
Darüber hinaus lassen sich Beratungsstellen ganz einfach mit Hilfe der Datenbank adressen.asyl.net des Informationsverbunds Asyl & Migration finden:
Bitte beachten: Mitte des Jahres 2019 hat sich durch umfassende Gesetzesänderungen vor allem im Bereich Arbeit & Ausbildung Einiges geändert. Wir versuchen so schnell wie möglich, unsere Informationen an die neue Gesetzeslage anzupassen und mit aktualisierten Arbeitshilfen zu ergänzen. Bis dahin bitten wir Sie, immer auf das Datum der Publikation zu achten und sie selbstständig mit der aktuellen Gesetzeslage abzugleichen.