Mehrsprachige Informationsblätter zur Registrierung von Neugeborenen
Die Registrierung von neugeborenen Kindern ist für Asylsuchende oder Eltern mit Duldung häufig ein Problem. Wenn Dokumente nicht beigebracht werden können, verzögert sich die Registrierung oft. Die Registrierung des Kindes ist aber Voraussetzung für staatliche Versorgungsleistungen und vielerorts auch für kostenlose medizinische Untersuchungen.
Gut zu wissen: Jede Geburt wird vom Krankenhaus oder der Hebamme beim Standesamt gemeldet und ins Geburtsregister eingetragen. Wenn Eltern nicht alle notwendigen Unterlagen (Identitätspapiere z.B.) für die Ausstellung einer Geburtsurkunde vorlegen können, steht ihnen in jedem Fall ein Auszug aus dem Geburtenregister mit der Eintragung ihres Kindes zu. Dieser Auszug gilt als offizielles Dokument. Wenn es länger dauert, bis der Auszug ausgestellt ist, haben die Eltern Anspruch auf eine Bescheinigung darüber, dass der Behörde die Geburt ihres Kindes angezeigt wurde. Diese Bescheinigung kann bereits für Leistungsanträge genutzt werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat einInformationsblatt herausgegeben, dass über die Behördenabläufe und Rechte bei der Registrierung Neugeborener informiert. Stand Juli 2016
Deutsch: SO REGISTRIEREN SIE IHR NEUGEBORENES KIND - Informationen für Geflüchtete
Englisch: HOW TO REGISTER YOUR NEWBORN - Information for refugees
Arabisch: طريقة تسجيل طفلكم المولود مؤخرا
Farsi: چگونه نوزاد تازه متولد شده خود را ثبت نام کنید.
Außerdem hat das Deutsche Institut für Menschenrechte 2021 eine Studie über das Recht auf eine Geburtsurkunde herausgegeben. Sie gibt gute Argumentationshilfen im Konflikt mit Behörden. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 7 vor, dass Kinder "unverzüglich" nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen sind. Was "unverzüglich" jedoch bedeutet, darauf gibt der Text der UN-Kinderrechtskonvention keine direkte Antwort, und auch im weiteren deutschen Recht gibt es hier keine nähere Konkretisierung. Eine solche Konkretisierung wird jedoch dringend benötigt. Mit dieser Analyse möchte die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention die Frage klären, welcher Zeitraum als "unverzüglich" im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention anzusehen ist. Im zweiten Teil geht es um die Durchsetzung der Rechte in der Praxis.
Hebammenhilfe für Geflüchtete
Der Landesverband der Hebammen NRW informiert auf seiner Website rund um das Thema Hebammenhilfe für Geflüchtete. Die Seite richtet sich mit ihren Informationen teilweise an Hebammen, bietet aber auch viel Wissenswertes für Unterstützende und Geflüchtete selbst: Zum Beispiel - und besonders wichtig -, dass Geflüchtete ein Recht auf Hebammenhilfe haben, und zwar vor, während und nach der Geburt.
→ Webseite der Landesverbands NRW der Hebammen
Mehrsprachige Erklärfilme zum Thema Schwangerschaft und Geburt und anderen gesundheitlichen Themen
Das Deutsche Rote Kreuz hat mehrsprachige Erklärvideos zu Gesundheitsthemen veröffentlicht, darunter auch ein Film zum Thema Schwangerschaft und Geburt. Die Filme sind auf der Website des DRK in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Pashtunisch, und Sorani (Kurdisch) (ar/de/en/fr/ku/ps) verfügbar.
→ Gesundheitsfilme des Deutschen Roten Kreuzes
Checkliste zu den einzelnen Punkten
Welche einzelnen Punkte wichtig sind, was genau zu tun ist und welche Stelle zuständig ist, hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen in einer Tabelle zusammengefasst. Die Übersicht richtet sich dabei sowohl an Unterstützende und Beratende oder an Geflüchtete, die bereits gute Deutschkenntnisse haben. Sie enthält in aller Kürze alle relevanten Informationen.
→ Übersicht des Flüchtlingsrats Niedersachsen