Es gibt viele Hilfen und Broschüren zum Thema „Ausbildung für Flüchtlinge“. Hier finden Sie die wichtigsten Publikationen dazu. Jedes Kapitel stellt zuerst die einfach verständlichen Materialien vor und dann detailliertere Arbeitshilfen. Zu den Themen Schulbildung, Zugang zur Hochschule und Praktika finden Sie ausführliche Informationen auf den Themenseiten „Schule und Bildung“ und „Ausbildung“.
Bitte beachten: Mitte des Jahres 2019 gab es große Veränderungen des Gesetzes, vor allem im Bereich Arbeit & Ausbildung. Wir versuchen so schnell wie möglich, unsere Informationen zu aktualisieren und neue Arbeitshilfen hinzuzufügen. Bis dahin bitten wir Sie, immer auf das Datum der Publikation zu achten und sie selbstständig mit der aktuellen Gesetzeslage abzugleichen.
"Duale Berufsausbildung" oder "schulische Berufsausbildung": Was ist der Unterschied?
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Arten von Berufsausbildungen. Erstens die „schulische“ Ausbildung: Sie findet hauptsächlich in einer Schule statt. Manchmal gibt es dabei zusätzlich ein Praktikum in einem Betrieb. Zweitens die „duale“ oder „betriebliche“ Ausbildung: Sie findet hauptsächlich in einem Betrieb statt. Der Unterricht an einer Berufsschule ergänzt diese Ausbildung. Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ und die „Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein (IHK)“ erklären in ihren Videos die verschiedenen Modelle. Die Videos sind in mehreren Sprachen.
→ Mehrsprachige Erklärvideos des Netzwerks "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" (verfügbar mit Untertiteln auf: ar / en / fa / dari / ti)
→ mehrsprachige Erklärvideos der IHK (verfügbar auf: ar / en / tr)
Wer darf überhaupt eine Ausbildung beginnen?
Für Asylsuchende und Geduldete gelten manchmal Beschäftigungsverbote oder Einschränkungen, wenn sie arbeiten möchten. Auch für „duale Ausbildungen“, denn sie finden in Betrieben statt. In vielen Fällen ist für die Ausbildung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig. Bei „schulischen Ausbildungen“ ist dies manchmal anders: Wenn die ganze Ausbildung an einer Schule stattfindet, kann sie trotz Arbeitsverbots angetreten werden. Bei vielen schulischen Ausbildungen gehört jedoch ein Praktikum dazu. Bei einem Arbeitsverbot ist so eine Ausbildung dann vielleicht nicht möglich. Oder Sie brauchen eine Erlaubnis der Ausländerbehörde dafür. Es ist jedenfalls wichtig, sich gut zu informieren.
Zuerst müssen Sie also prüfen, ob Sie überhaupt eine Ausbildung beginnen dürfen. In Ihrem Aufenthaltspapier steht vielleicht "Erwerbstätigkeit nicht gestattet". Das bedeutet: Für Sie gilt ein Beschäftigungsverbot. Eine Beratungsstelle kann prüfen, welche Möglichkeiten Sie haben: Können Sie vielleicht später eine Ausbildung antreten? Gibt es andere Möglichkeiten, für die das Verbot nicht gilt? Wie Sie eine passende Beratungsstelle finden, steht unten auf dieser Seite.
Einen ersten Überblick zum Thema „Berufsausbildung" gibt es beim „Informationsverbund Asyl & Migration“. Der Überblick zeigt, unter welchen Bedingungen Sie eine Berufsausbildung beginnen dürfen. Er informiert auch über weitere, speziellere Materialien.
→ Überblick bei asyl.net zum Zugang zur Berufsausbildung
Einen guten Einstieg in das Thema bietet auch die Broschüre des „Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BUMF)“. Sie richtet sich direkt an junge Flüchtlinge. Sie fasst alle wichtigen Punkte für Jugendliche zusammen, die neu in Deutschland angekommen sind. Die Broschüre basiert auf den Erfahrungen von Flüchtlingen, die selbst als Jugendliche mit ihren Familien nach Deutschland kamen. Sie enthält zum Beispiel wichtige Informationen zu Schule, Ausbildung, Studium und Beruf.
→ Broschüre "Neu Anfangen" des BUMF
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fasst das Wichtigste zusammen zu den Themen: Wie finden Sie eine Ausbildung? Wie sichern Sie Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung? Kann die Ausbildung zu einem Aufenthaltsrecht führen („Aufenthaltsverfestigung durch Bildung und Arbeit“)?
→ Themenschwerpunkt Ausbildung des Flüchtlingsrates Niedersachsen
Für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung: Einen guten Überblick zu den Themen „Beschäftigungsverbot“ und „Einschränkungen beim Arbeitsmarktzugang“ finden Sie in dieser Broschüre. Sie ist vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
→ Broschüre "Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis" des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg
In der Broschüre „Recht auf Bildung für Flüchtlinge“ vom „Informationsverbund Asyl & Migration“ finden Sie ausführliche Informationen zu der Frage: Unter welchen Voraussetzungen können Asylsuchende, Schutzberechtigte und Personen mit Duldung Bildungsangebote wahrnehmen? Die Broschüre ist nach diesen drei Status gegliedert. Sie behandelt den Zugang zu Schule, Sprachkursen und Studium und vor allem die schulische Berufsausbildung.
→ Broschüre "Recht auf Bildung für Flüchtlinge" von Barbara Weiser
Die Broschüre „Soziale Rechte für Flüchtlinge“ ist vom „Paritätischen Gesamtverband“. Sie informiert im ersten Teil über den Zugang zum Arbeitsmarkt. Zum Beispiel: Wann benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis? Kann diese für Ihre Ausbildung erteilt werden?
Im zweiten Teil finden Sie Informationen zur „Ausbildungsförderung“. Zum Beispiel über BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe: Damit unterstützt der deutsche Staat Studenten und Auszubildende. Außerdem geht es um Bildungsmaßnahmen, die Sie auf den Beruf vorbereiten können. Und es gibt Informationen über Hilfen, die Ihre Ausbildung begleiten können.
→ Broschüre "Soziale Reche für Flüchtlinge" des Paritätischen Gesamtverbands
Welche Hilfen gibt es für Auszubildende?
Wie finanzieren Sie Ihre Ausbildung? Das ist eine wichtige Frage. Die Broschüre des „Paritätischen Gesamtverbands“ beschreibt sehr detailliert und zweckmäßig, was es für Mittel bei der Förderung und Unterstützung für Auszubildende gibt. Sie zeigt, wer solche Förderungen bekommt und unter welchen Voraussetzungen. Es gibt finanzielle Förderung, aber auch andere Mittel der Förderung. Die Broschüre stellt beides vor. Sie ist sehr ausführlich und deshalb gut für Berater und Beraterinnen, die junge Menschen begleiten.
→ Handreichung zum Zugang zu Ausbildung und Ausbildungsförderung des Paritätischen
Personen mit „Aufenthaltsgestattung“ oder „Duldung“ können Leistungen der Ausbildungsförderung bekommen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie hier. Die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe enthält dazu ausführliche Informationen.
→ Übersicht zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende und Geduldete der GGUA
Manchmal bekommen Auszubildende kein oder zu wenig Geld für ihre Ausbildung bezahlt. Vielleicht bekommen sie außerdem keine finanzielle Förderung. Dann kann es sein, dass sie ihre Ausbildung abbrechen müssen. Denn sie haben nicht genug Geld zum Leben. Doch so weit muss es nicht kommen: „Der Paritätische Gesamtverband“ unterstützt mit dieser Broschüre Berater und Beraterinnen, damit sie Lösungen für die Betroffenen finden können.
Ausbildung und Aufenthaltsrecht: Die "Ausbildungsduldung"
Die „Ausbildungsduldung“ ist für viele Menschen mit unsicherem Aufenthalt wichtig. „Ausbildungsduldung“ bedeutet: Eine Person, die eine Ausbildung beginnt oder begonnen hat, bekommt vielleicht eine Duldung. Dazu sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Dies kann Menschen helfen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die nur geduldet werden. Möglicherweise bekommen sie durch die „Ausbildungsduldung“ eine Perspektive, dass sie länger oder ganz bleiben dürfen.
→ Ausführliche Informationen und Materialien zur Ausbildungsduldung
Weiterführende Informationen zur beruflichen Qualifizierung
Die Broschüre des „Deutschen Jugendinstituts“ bietet einen Überblick zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen. Sie beschreibt zum Beispiel das Verfahren zur Anerkennung von: Schulabschlüssen, beruflichen Abschlüssen, Weiterbildungen und Berufserfahrungen. Sie informiert über Sprachförderung, Beratungsstellen und Vermittlungsangebote. Außerdem über Ausbildungsförderung und Ausbildungsangebote.
→ Broschüre "Zur beruflichen Qualifizierung von jungen Flüchtlingen" des Deutschen Jugendinstituts
Die Arbeitgeberverbände und Bildungswerke der Deutschen Wirtschaft haben das Gütesiegel „Eine TQ besser!” entwickelt. TQ bedeutet: Teilqualifizierung. Eine Teilqualifizierung bietet die Möglichkeit, in einzelnen Bereichen Fachkenntnisse zu erwerben. Diese können Sie dann zertifizieren lassen. Es gibt dazu ein Schulungsangebot: Der Lehrplan besteht aus Modulen. Seit 2016 gibt es die ‚Teilqualifizierung plus‘ (TQplus) für Flüchtlinge.
→ Mehr Informationen zum Projekt TQplus
Eine persönliche Beratung zum Thema Ausbildung finden
Viele Beratungsangebote unterstützen Flüchtlinge, eine Ausbildung zu finden und anzutreten. Für Flüchtlinge, Migranten und Migrantinnen unter 27 Jahren bieten die „Jugendmigrationsdienste (JMD)“ Beratung an. Auf der Website gibt es Online-Beratung auf 8 verschiedenen Sprachen. Die Website hilft auch bei der Suche nach Beratungsstellen in der Umgebung:
→ Website der Jugendmigrationsdienste (verfügbar auf: ar / bg / de / en /es / fr / ru / tr)
Für Flüchtlinge über 27 Jahre sind die „Migrationsberatungsstellen (MBE)“ zuständig. Sie finden die einzelnen Standorte auf der Website des „Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF)“. Außerdem gibt es das Projekt „MBE online – mbeon“: Flüchtlinge können sich auf der Website informieren oder per Online-Chat mit Beratern in Kontakt treten:
→ Migrationsberatungsstellen über die Website des BAMF finden
→ Website von mbeon (verfügbar auf: de / en / ar / ru)
Beratungsstellen finden Sie außerdem ganz einfach in der Datenbank adressen.asyl.net des „Informationsverbunds Asyl & Migration“.