Was kann man tun, um aus Afghanistan auszureisen? Aktuelle Informationen - deutsch / englisch / dari / pashtu - für Menschen, die für die Bundeswehr oder andere deutsche Organisationen gearbeitet haben und andere, die gefährdet sind:
→ Der Informationsverbund Asyl und Migration hat Informationen zusammen gestellt, die laufend aktualisiert werden.
→ Auf der Webseite des niedersächsischen Flüchtlingsrates finden sich Informationen zur Ausreise aus Afghanistan nach Deutschland auch in Farsi
→ Pro Asyl hat die wichtigsten Informationen zur Aufnahme von Ortskräften und anderen gefährdeten Personen (nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) zusammengefasst und informiert, worauf auch die Betroffenen selbst achten müssen.
Was muss man tun, wenn man in Deutschland angekommen ist?
→ Hinweise für eintreffende Ortskräfte aus Afghanistan auf der Webseite des niedersächsischen Flüchtlingsrates: in den Sprachen deutsch, dari und pashtu
→ Das BAMF veröffentlicht Informationen für Personen, die bereits in Deutschland eingereist sind. Daneben kann das BAMF per E-Mail (service(at)bamf.bund.de) und telefonisch über den Bürgerservice (+49 911 943 0) kontaktiert werden.
→ Allgemeine Informationen zur Anhörung im Asylverfahren auch in farsi und pashtu: Überblick kompakt: "Die Anhörung im Asylverfahren" Informationen für Unterstützer:innen und Beistände
Was können afghanische Flüchtlinge in Deutschland tun, deren Asylantrag bisher abgelehnt wurde?
Wie geht es weiter mit Klagen gegen abgelehnte Asylanträge?
Wie geht es weiter mit dem Familiennachzug von anerkannten Flüchtlimngen?
Zu all diesen Fragen hat Rechtsanwalt Hubert Heinhold erste Informationen zusammengestellt:
→ Hinweise zu Afghanistan (Stand 22.08.2021)
Der Caritas-Verband hat eine Arbeitshilfen zum Asylfolgeantrag zusammengestellt. Sie gibt Antworten auf die Fragen: *Sind die aktuellen Ereignisse in Afghanistan grundsätzlich geeignet, um einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG erfolgversprechend zu begründen? *Bis wann und in welcher Form ist ein etwaiger Folgeantrag zu stellen? *Für welche Personengruppe ist es sinnvoll? *Welche aufenthaltsrechtliche Folgen hat es, wenn man einen Asylfolgeantrag stellt, Zum Beispiel für bestehende Aufenthaltstitel oder für die Wartezeiten für eine Beschäftigungsduldung.
→ Folgeanträge von afghanischen Staatsbürger_innen nach der Machtübernahme der Taliban (Stand: 15.09.2021)
Auch eine ältere Broschüre des Informationsverbund Asyl und Migration von 2018 gibt Informationen zum Asylfolgeantrag:
→ https://www.asyl.net/view/broschuere-der-asylfolgeantrag/
Informationen über politische Initiativen für die Aufnahme von Flüchtlingen finden sich hier:
→ Patenschaftsnetzwerk für Ortskräfte