Unter welchen Bedingungen können Geduldete arbeiten? Welchen Zugang haben sie zu gesundheitlicher Versorgung? Unter welchen Umständen können sie in eine eigene Wohnung ziehen? Welche Perspektiven haben sie auf einen Aufenthaltstitel? Geduldeten sind in vielen Lebensbereichen Beschränkungen auferlegt, zudem droht ihnen unter Umständen eine Abschiebung.
Geduldete sollten sich daher auf jeden Fall gut beraten lassen. In der Regel stehen Geduldeten die hier unter adressen.asyl.net zum Beratungsthema "aufenthaltsrechtliche Fragen" gelisteten Beratungsstellen offen bzw. können diese an geeignete Beratungsstellen weiterverweisen.
Broschüre "Basisinformationen Duldung - Informationen für Geduldete"
Eine Broschüre des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und der Werkstatt Parität gibt einen Überblick über die Rechte und Möglichkeiten von Personen mit einer Duldung in den Bereichen Bildung, Arbeit, Sozialleistungen, Unterbringung, Familiennachzug und Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Perspektiven. Die Broschüre richtet sich an Geduldete, setzt aber gute Deutschkenntnisse voraus. Fast alle darin dargestellten Informationen sind bundesweit relevant - abgesehen von den Hinweisen zum Beratungsangebot.
→ Broschüre "Basisinformationen Duldung Informationen für Geduldete"
Informationen zur Duldung im Leitfaden für Flüchtlinge des Flüchtlingsrats Niedersachsen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen bietet mit seinem "Leitfaden für Flüchtlinge in Niedersachsen" ein kompaktes und präzise formuliertes Nachschlagewerk zu den wichtigsten asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, das nach Aufenthaltsstatus gegliedert ist. Hier gibt es auch ein Kapitel zum Thema Duldung:
→ Leitfaden für Flüchtlinge, Kapitel 17: Flüchtlinge mit "Duldung"
Informationen zum Thema Arbeitserlaubnis für Geduldete
Menschen mit einer Duldung brauchen eine Erlaubnis, um arbeiten zu dürfen. Eine Broschüre des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg und der Werkstatt Parität gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und über das Verfahren einer Antragstellung für eine Arbeitserlaubnis.
Wege aus der Duldung: Die Bleiberechtsregelungen § 25a, § 25b und §18a
Für Geduldete, die sich länger in Deutschland aufgehalten haben und bestimmte Integrationsleistungen oder Qualifikationen nachweisen können, gibt es verschiedene Bleiberechtsregelungen. Diese stellen wir im hier folgenden Beitrag dar:
→ Wege aus der Duldung: Informationen zu den Bleiberechtsregelungen § 25a, 25b und 18a AufenthG